Online-Behördengänge für Imker

Als Bürokratie-Erleichterung für Imker im Landkreis Rosenheim gibt es jetzt relativ neu zwei weitere Online-Verfahren im BayernPortal. 

Länger schon gibt es das Formular für die Beantragung einer landwirtschaftlichen Betriebsnummer (BALIS-Nummer). Da dies noch kein echtes Online-Verfahren ist, braucht man sich dafür auch erstmal nicht zu identifizieren, füllt einfach das Formular am Computer aus, druckt es aus, unterschreibt es und schickt es dann an das AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) – das AELF Rosenheim ist unkompliziert und akzeptiert das Formular auch unterschrieben und eingescannt per eMail – also doch halbwegs “online” 😉

Relativ neu gibt es für Imker unter Nutztierhaltung die beiden Online-Verfahren im BayernPortal:

Anzeige einer Bienenhaltung nach §1a Bienenseuchen-Verordnung”
und
Antrag auf ein Gesundheitszeugnis für Bienen nach §5 Bienenseuchen-Verordnung”

Mit BayernID, Elster-Zertifikat oder dem digitalen Personalausweis kann man die Formulare direkt online übermitteln. Wer das nicht hat oder nicht mag, kann auch die Formulare am Computer ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann ganz anlaog per Post, Fax oder eMail an das Veterinäramt Rosenheim übermitteln.
Die Adressen des AELF Rosenheim des Veterinäramts Rosenheim findet Ihr  auf unserer “Bürokratie”-Seite.