Bürokratie

Wer in Deutschland Bienen hält, muß sich leider ein klein wenig mit Bürokratie beschäftigen.
In Bayern ist das alles noch relativ einfach und kostenlos, bei uns im Landkreis Rosenheim läuft alles recht unkompliziert ab.

Als Imker muß man sich eigentlich “nur” mit zwei Ämtern im Landkreis auseinandersetzen, dem für uns zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Rosenheim (AELF) und dem staatlichen Veterinäramt im Landkreis Rosenheim (s.u.).

Wer Bienen hat (auch wenn es nur ein einziges Volk ist!), braucht zunächst eine landwirtschaftliche Betriebsnummer – auch BALIS-Nummer genannt.
Die Zuteilung der BALIS-Nr. durch das AELF ist kostenlos, ihr braucht die Nummer aber
zwingend für die Bienenhaltung.

Den Antrag auf Zuteilung einer landwirtschaftlichen Betriebsnummer (BALIS-Nr.) findest Du online hier oder es gibt ihn auf Anfrage beim für uns zuständigen AELF Rosenheim.

Füll den Antrag einfach aus und schick ihn dann samt einer Ausweiskopie
an das AELF in Rosenheim:
AELF Rosenheim
Prinzregentenstraße 39
83022 Rosenheim
Tel: 0 80 31 / 3004 – 525
Fax: 0 80 31 / 3004 – 599
oder einfacher per eMail

Das AELF teilt Dir dann innerhalb weniger Tage (bei mir hat es nur Stunden gedauert) mit einfachem Schreiben Deine BALIS-Nummer zu.
Diese Nummer mußt Du gut aufheben und dann sobald möglich zusammen mit der Angabe, wieviele Bienenvölker Du an welchen Orten stehen hast dem für uns zuständigen Staatlichen Veterinäramt im Landkreis Rosenheim mitteilen.
Das geht neu seit Anfang 2023 online hier oder ganz analog, wie früher, per Post, Fax oder fernmündlich.

Die Adresse des zuständigen Veterinäramt lautet:
Landratsamt Rosenheim
Staatliches Veterinäramt

Am Klafferer 3
83043 Bad Aibling
Tel: 0 80 61 / 497 830
oder 0 80 31 / 392 – 7010
am einfachsten per eMail

Auch die Meldung beim Veterinäramt ist kostenlos. In Bayern fallen mit jetzigem Stand auch keine anderen Kosten wie z.B. Beiträge in die Tierseuchenkasse für Imker an (wie das z. T. in anderen Bundesländern üblich ist – in Bayern ist Bienenhaltung zwar beitragsfrei, im Seuchenfall aber dennoch entschädigungsfähig).

Im Verein sind wir außerdem immer sehr dankbar, wenn Du uns Deine BALIS-Nummer mitteilst – entweder per eMail oder spätestens auf der nächsten Jahreshauptversammlung durch Eintragung in unsere BALIS-Nummern-Liste.

Seit Anfang 2023 kann man auch den Antrag auf ein Gesundheitszeugnis für Bienen nach §5 Bienenseuchen-Verordnung online im BayernPortal stellen.


Für alle, die sich noch mehr mit Bürokratie, Recht und Gesetz rund um Bienenhaltung, Bienenbehandlung, Honigerzeugung, Arbeitsschutz in der Imkerei etc. beschäftigen wollen sei an dieser Stelle die Bienenseite der der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau empfohlen.